3D Vermessung Kosten 2026: Exakte Preise für Gebäude & Dienstleistung
Was kostet eine 3D-Gebäudevermessung 2026? Exakte Preise pro m², Kosten für Scan-to-BIM (LOD 200/300) & Dienstleistung vs. Hardware. Inkl. DIN 18202.
Artikel lesen →Technische Analyse und geografisches Kataster der Windenergie-Vorranggebiete in Mecklenburg-Vorpommern: Statusbericht für den Zweijahreszeitraum 2025/2026. Interaktiver WMS-Viewer, GDI-MV Datensätze, rechtliche Rahmenbedingungen und Repowering-Strategie.
Die Energielandschaft Mecklenburg-Vorpommerns (MV) hat sich mit dem Inkrafttreten des Windenergie-Gebietsgesetzes (WindBG) auf Bundesebene und dessen technischer Umsetzung durch das Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) und die regionalen Programme (RREP) grundlegend gewandelt. Die Landesregierung hat das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 festgelegt, mit dem Zwischenziel, den Bedarf an Strom, Wärme und Transport bis 2035 vollständig aus erneuerbaren Energien zu decken.
Das WindBG sieht vor, dass bis Ende 2027 1,4 % und bis Ende 2032 2,1 % der Landesfläche für Windenergie vorgesehen sind (ca. 32.400 bzw. 48.600 Hektar). Die Onshore-Windenergie erweist sich als treibende Kraft, die eine beispiellose Raumplanung erfordert, welche Rechtssicherheit von Investitionen sowie die Vereinbarkeit mit Umweltschutz gewährleistet.
Offizieller Live-Viewer basierend auf den amtlichen GDI-MV-Datensätzen des
Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG MV). Zeigt bestehende
Windkraftanlagen (Layer t5_wea),
Vorranggebiete (mv_vorg_wind)
und Anlagenattribute in Echtzeit.
Entdecken Sie Windeignungsgebiete, Vorrangzonen und bestehende Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern mit offiziellen LUNG-MV WMS/WFS-Daten.
Quelle: LUNG MV / GDI-MV. Koordinatensystem: EPSG:4326 / EPSG:25833 (UTM 33N). Daten: OGC WMS 1.3.0.
Die Windenergieplanung in MV ist durch vier regionale Planungsverbände strukturiert, die dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit unterstehen.
| Region | Planstatus | Fläche (%) | Nächster Meilenstein |
|---|---|---|---|
| Westmecklenburg | ✅ Endgültig ratifiziert | 1,46 % | Landesverordnung (Q1 2026) |
| Region Rostock | 🔄 2. Entwurf | ~2,10 % | Beschluss endgültiger Satzung (Ende 2026) |
| Vorpommern | 📋 2. Entwurf | 0,76 % (v) / ~2,1 % (p) | Öffentlichkeitsbeteiligung Apr.–Mai 2026 |
| Mecklenb. Seenplatte | 📊 Stellungnahmen-Auswertung | 1,54 % | Abschluss-Gewichtungsbericht (Q2 2026) |
(v) in Kraft; (p) geplant. Stand: März 2026.
Im Winter 2025/2026 ratifizierte Westmecklenburg die Teilaktualisierung per Landesverordnung. Die 44 Prioritätsgebiete wurden nach technischer Optimierungshierarchie ausgewählt, die Netzeffizienz und industrielle Nähe priorisiert.
Gebiete im Umkreis von 10 km um strategische Industriezentren wurden zusammengelegt, um industriellen Eigenverbrauch zu fördern und Energietransportkosten zu senken.
Rostock verfolgt einen ambitionierten Ansatz und strebt die vollständige Umsetzung des Ziels von 2,1 % der regionalen Fläche (ca. 7.600 Hektar) an.
Die Integration der Rostocker Hafenerweiterungsgebiete und der Schutz touristischer Sichtachsen bleiben die Hauptstreitpunkte im Interessenausgleich.
Der 2. Entwurf wurde im Januar 2026 veröffentlicht. Die öffentliche Konsultationsphase läuft vom 1. April bis zum 27. Mai 2026.
Derzeit operiert die Region auf Grundlage der 2. Änderung des RREP VP 2010 (Oktober 2023), die lediglich 0,76 % der Regionsfläche abdeckt. Der neue Entwurf zielt auf Verdreifachung.
Der Entwurf (VV 3/23) umfasst 56 Vorranggebiete mit 8.478 Hektar (1,54 % der Landesfläche), was das Zwischenziel 2027 übertrifft.
Der Wandel erfordert eine Neubewertung von Gebieten, die zuvor als nicht realisierbar galten, nun aber zur Erreichung des Flächenziels notwendig sind.
Die Geodateninfrastruktur Mecklenburg-Vorpommerns (GDI-MV) bietet über das GAIA-MV-Portal und das Umweltkartenportal des LUNG zentralen Zugriff auf offizielle Geoinformationen. Für die Projektentwicklung sind folgende OGC-Server maßgeblich:
LUNG WMS-Server (Rasterdaten für Web-Viewer)
LUNG WFS-Server (Vektor-Geometrien für präzise Planung)
| Layer-ID | Beschreibung | Wichtigste Attribute | SRS |
|---|---|---|---|
| t5_wea | Windkraftanlagen MV (bestehend & genehmigt) | Höhe, Leistung, Genehmigungsstatus | EPSG:25833, EPSG:4326 |
| t5_bio | Biogasanlagen | Standort, Kapazität | EPSG:5650, EPSG:4326 |
| mv_vorg_wind | Vorranggebiete Windenergie (Planung) | Gebietsname, Region, Rechtsstatus | EPSG:25833 (UTM 33N) |
Das native KRS für die staatliche Verwaltung ist EPSG:5650 (ETRS89 / Gauß-Krüger-Zone 4). Webdienste unterstützen On-the-fly-Reprojektionen auf EPSG:25833 (UTM 33N, europäischer Standard) und EPSG:4326 für Web-Anwendungen.
MV hat seine Abstandsregelungen über die Öffnungsklausel des § 249 Abs. 9 BauGB implementiert (AG-BauGB M-V). Diese Abstände gelten als Ausschlusskriterien in der Raumplanung und als Genehmigungsvoraussetzungen in der Projektphase:
| Abstand | Schutzbereich | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| 1.000 m | Geschlossene Wohngebiete & Flächen gem. §§ 30, 34 BauGB mit Wohn-, Erholungs-, Tourismus- oder Gesundheitsfunktion | AG-BauGB M-V § 249 Abs. 9 |
| 800 m | Einzelhäuser und Streusiedlungen außerhalb des Stadtgebiets | AG-BauGB M-V § 249 Abs. 9 |
Die neue Turbine darf maximal das Zweifache der Gesamthöhe (2H) der neuen Anlage vom ursprünglichen Standort entfernt sein. Dies erlaubt optimierte Positionierung bei Repowering-Projekten.
Unterschreitet eine neue Turbine die 1.000-Meter-Grenze, muss die Gemeinde durch einen Gemeinderatsbeschluss ausdrücklich zustimmen. Ohne Zustimmung verliert das Projekt den privilegierten Status nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB.
Mit mehr als 1.800 installierten Onshore-WEA und einer kumulierten Leistung von über 4,5 GW (Stand Juni 2025) verfügt MV über einen der ausgereiftesten Windparks Deutschlands. Ein Großteil befindet sich in Gebieten, die in den neuen Regionalplänen 2026 nicht als Priorität ausgewiesen wurden.
Gemäß § 249 Abs. 3 BauGB genießen Repowering-Projekte an bestehenden Standorten bis zum 31. Dezember 2030 Priorität, auch wenn sich der Standort außerhalb eines Vorranggebiets (VR Wind) befindet. Dies gibt Betreibern ein fünfjähriges Zeitfenster zur Modernisierung.
| Region | Inst. Leistung (MW) | Ø Alter (Jahre) | Regionalstrategie 2026 |
|---|---|---|---|
| Westmecklenburg | ~1.100 | 14–16 | Integration bestehender Parks in VR Wind |
| Region Rostock | ~950 | 12–15 | Fokus auf Großflächen und Häfen |
| Vorpommern | ~1.200 | 15–18 | Priorität Aktualisierung RREP |
| Mecklenb. Seenplatte | ~1.250 | 13–16 | Einzelfallprüfung Vogelschutzgebiete |
Ein Grundpfeiler der Windenergieentwicklung in MV ist das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz (BüGembeteilG M-V), dessen Revision 2026 wesentliche Änderungen der Betreiberpflichten bringt. Windprojektentwickler müssen Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern obligatorisch eine Beteiligung anbieten.
0,2 bis 0,8 Cent pro erzeugter und ins Netz eingespeister kWh – direkte Zahlung an betroffene Kommunen.
Angebot zum Erwerb von Projektanteilen für Anwohner (mindestens 20 % des Aktienkapitals).
Finanzprodukte mit Vorzugszinsen, verwaltet von der Staatlichen Agentur für Energie und Klimaschutz (LEKA).
Vogelschutzgebiete und Brutgebiete des Schreiadlers – aktivieren gemäß Erlass 2023 spezifische Ausschlussgebiete.
5 km-Schutzradius um Bundeswehr-Radar und Wetterradaranlagen (DWD).
Tiefmoore über 5 Hektar und Trinkwasserschutzgebiete (Kategorien I und II).
Schutzkriterien für Denkmäler und Kulturlandschaften, verfeinert nach dem technischen Bericht vom Januar 2025 über visuelle Auswirkungen auf historische Denkmäler.
MV hat die Phase der Rechtsunsicherheit, die durch gerichtliche Aufhebungen des letzten Jahrzehnts verursacht wurde, weitgehend überwunden. Die Konvergenz des Bundes-WindBG mit den aktualisierten regionalen RREPs schafft einen Rahmen von „Sicherheitszonen", in denen die Vorrechte gemäß § 35 BauGB gewährleistet sind.
Identifizierung von Standorten innerhalb der neuen VR Wind, die zudem min. 1.000 m von Wohngebieten entfernt liegen – reduziert Abhängigkeit von kommunalen Vetos.
Nutzung der LUNG WFS-Endpunkte ist unerlässlich, um militärische und ökologische „Widerstandszonen" vor der Standortakquise auszuschließen.
Das Repowering-Potenzial außerhalb der VR-Zonen ist lukrativ, zeitlich aber befristet (2030). Realisierbarkeit hängt von BüGembeteilG-Verhandlungen ab.
Demokratisierung des Zugangs zu hochauflösenden topografischen Daten für Forscher, Vermesser und Ingenieure weltweit.