💨 Mecklenburg-Vorpommern · Regionalplanung 2026

Windeignungsgebiete MV Karte: Interaktive Windenergie-Planung & Investment-Guide 2026

Technische Analyse und geografisches Kataster der Windenergie-Vorranggebiete in Mecklenburg-Vorpommern: Statusbericht für den Zweijahreszeitraum 2025/2026. Interaktiver WMS-Viewer, GDI-MV Datensätze, rechtliche Rahmenbedingungen und Repowering-Strategie.

🌬️ WindBG 2026 🗺️ GDI-MV WMS/WFS ⚡ Repowering bis 2030 🔄 Update: March 2026

Einführung: Das WindBG und Mecklenburg-Vorpommerns 2,1 %-Flächenziel

Die Energielandschaft Mecklenburg-Vorpommerns (MV) hat sich mit dem Inkrafttreten des Windenergie-Gebietsgesetzes (WindBG) auf Bundesebene und dessen technischer Umsetzung durch das Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) und die regionalen Programme (RREP) grundlegend gewandelt. Die Landesregierung hat das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 festgelegt, mit dem Zwischenziel, den Bedarf an Strom, Wärme und Transport bis 2035 vollständig aus erneuerbaren Energien zu decken.

Das WindBG sieht vor, dass bis Ende 2027 1,4 % und bis Ende 2032 2,1 % der Landesfläche für Windenergie vorgesehen sind (ca. 32.400 bzw. 48.600 Hektar). Die Onshore-Windenergie erweist sich als treibende Kraft, die eine beispiellose Raumplanung erfordert, welche Rechtssicherheit von Investitionen sowie die Vereinbarkeit mit Umweltschutz gewährleistet.

🗺️ Interaktiver Windenergie-Viewer Mecklenburg-Vorpommern

Offizieller Live-Viewer basierend auf den amtlichen GDI-MV-Datensätzen des Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG MV). Zeigt bestehende Windkraftanlagen (Layer t5_wea), Vorranggebiete (mv_vorg_wind) und Anlagenattribute in Echtzeit.

● Vorranggebiete (VR Wind) ● Bestehende WEA ● Ausschlusszonen
Live: LUNG MV Windenergie WMS

Quelle: LUNG MV / GDI-MV. Koordinatensystem: EPSG:4326 / EPSG:25833 (UTM 33N). Daten: OGC WMS 1.3.0.

Aktueller Status der Regionalplanung 2026 nach Planungsverbänden

Die Windenergieplanung in MV ist durch vier regionale Planungsverbände strukturiert, die dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit unterstehen.

Region Planstatus Fläche (%) Nächster Meilenstein
Westmecklenburg ✅ Endgültig ratifiziert 1,46 % Landesverordnung (Q1 2026)
Region Rostock 🔄 2. Entwurf ~2,10 % Beschluss endgültiger Satzung (Ende 2026)
Vorpommern 📋 2. Entwurf 0,76 % (v) / ~2,1 % (p) Öffentlichkeitsbeteiligung Apr.–Mai 2026
Mecklenb. Seenplatte 📊 Stellungnahmen-Auswertung 1,54 % Abschluss-Gewichtungsbericht (Q2 2026)

(v) in Kraft; (p) geplant. Stand: März 2026.

Planungsverband Westmecklenburg

Strategische Flächenziele & 1,4 % Zwischenziel 2027

Im Winter 2025/2026 ratifizierte Westmecklenburg die Teilaktualisierung per Landesverordnung. Die 44 Prioritätsgebiete wurden nach technischer Optimierungshierarchie ausgewählt, die Netzeffizienz und industrielle Nähe priorisiert.

Fokus auf industrielle Eigenversorgung und Netzeffizienz

Gebiete im Umkreis von 10 km um strategische Industriezentren wurden zusammengelegt, um industriellen Eigenverbrauch zu fördern und Energietransportkosten zu senken.

Planungsverband Region Rostock

Das ambitionierte 2,1 % Flächenziel bis Ende 2026

Rostock verfolgt einen ambitionierten Ansatz und strebt die vollständige Umsetzung des Ziels von 2,1 % der regionalen Fläche (ca. 7.600 Hektar) an.

Konfliktpotenzial: Küstengemeinden und Zivilluftfahrt

Die Integration der Rostocker Hafenerweiterungsgebiete und der Schutz touristischer Sichtachsen bleiben die Hauptstreitpunkte im Interessenausgleich.

Planungsverband Vorpommern

Öffentliche Beteiligungsphase (April – Mai 2026)

Der 2. Entwurf wurde im Januar 2026 veröffentlicht. Die öffentliche Konsultationsphase läuft vom 1. April bis zum 27. Mai 2026.

Anpassungen in den Gebieten Peenetal & Jarmen-Tutow

Derzeit operiert die Region auf Grundlage der 2. Änderung des RREP VP 2010 (Oktober 2023), die lediglich 0,76 % der Regionsfläche abdeckt. Der neue Entwurf zielt auf Verdreifachung.

Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte

Management von über 1.000 technischen Stellungnahmen

Der Entwurf (VV 3/23) umfasst 56 Vorranggebiete mit 8.478 Hektar (1,54 % der Landesfläche), was das Zwischenziel 2027 übertrifft.

Paradigmenwechsel: Ausschlussplanung → Vorrangplanung

Der Wandel erfordert eine Neubewertung von Gebieten, die zuvor als nicht realisierbar galten, nun aber zur Erreichung des Flächenziels notwendig sind.

🔧 Technische GIS-Daten & WMS/WFS Endpunkte für Ingenieure

Die Geodateninfrastruktur Mecklenburg-Vorpommerns (GDI-MV) bietet über das GAIA-MV-Portal und das Umweltkartenportal des LUNG zentralen Zugriff auf offizielle Geoinformationen. Für die Projektentwicklung sind folgende OGC-Server maßgeblich:

Integration in QGIS, ArcGIS und AutoCAD

LUNG WMS-Server (Rasterdaten für Web-Viewer)

https://www.umweltkarten.mv-regierung.de/script/mv_a5_wea_wms.php

LUNG WFS-Server (Vektor-Geometrien für präzise Planung)

https://www.umweltkarten.mv-regierung.de/script/mv_a5_wea_wfs.php?SERVICE=WFS&REQUEST=GetCapabilities

Wichtige Layer-IDs und Metadaten-Spezifikationen

Layer-ID Beschreibung Wichtigste Attribute SRS
t5_wea Windkraftanlagen MV (bestehend & genehmigt) Höhe, Leistung, Genehmigungsstatus EPSG:25833, EPSG:4326
t5_bio Biogasanlagen Standort, Kapazität EPSG:5650, EPSG:4326
mv_vorg_wind Vorranggebiete Windenergie (Planung) Gebietsname, Region, Rechtsstatus EPSG:25833 (UTM 33N)

Koordinatensysteme und Reprojektion (EPSG:25833)

Das native KRS für die staatliche Verwaltung ist EPSG:5650 (ETRS89 / Gauß-Krüger-Zone 4). Webdienste unterstützen On-the-fly-Reprojektionen auf EPSG:25833 (UTM 33N, europäischer Standard) und EPSG:4326 für Web-Anwendungen.

⚖️ Rechtliche Rahmenbedingungen: Die „Lex-Wind" in MV

Mindestabstände nach der NBauO-Novelle 2026

MV hat seine Abstandsregelungen über die Öffnungsklausel des § 249 Abs. 9 BauGB implementiert (AG-BauGB M-V). Diese Abstände gelten als Ausschlusskriterien in der Raumplanung und als Genehmigungsvoraussetzungen in der Projektphase:

Abstand Schutzbereich Rechtsgrundlage
1.000 m Geschlossene Wohngebiete & Flächen gem. §§ 30, 34 BauGB mit Wohn-, Erholungs-, Tourismus- oder Gesundheitsfunktion AG-BauGB M-V § 249 Abs. 9
800 m Einzelhäuser und Streusiedlungen außerhalb des Stadtgebiets AG-BauGB M-V § 249 Abs. 9

Sonderregelungen für das Repowering (Art. 249 Abs. 3 BauGB)

Die 2H-Abstandsregel für modernisierte Anlagen

Die neue Turbine darf maximal das Zweifache der Gesamthöhe (2H) der neuen Anlage vom ursprünglichen Standort entfernt sein. Dies erlaubt optimierte Positionierung bei Repowering-Projekten.

Kommunale Zustimmung als Faktor für Privilegierung

Unterschreitet eine neue Turbine die 1.000-Meter-Grenze, muss die Gemeinde durch einen Gemeinderatsbeschluss ausdrücklich zustimmen. Ohne Zustimmung verliert das Projekt den privilegierten Status nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB.

📈 Investment-Potenzial: Repowering-Strategie bis 2030

Mit mehr als 1.800 installierten Onshore-WEA und einer kumulierten Leistung von über 4,5 GW (Stand Juni 2025) verfügt MV über einen der ausgereiftesten Windparks Deutschlands. Ein Großteil befindet sich in Gebieten, die in den neuen Regionalplänen 2026 nicht als Priorität ausgewiesen wurden.

Rechtsstatus von Altstandorten außerhalb der VR-Zonen

Gemäß § 249 Abs. 3 BauGB genießen Repowering-Projekte an bestehenden Standorten bis zum 31. Dezember 2030 Priorität, auch wenn sich der Standort außerhalb eines Vorranggebiets (VR Wind) befindet. Dies gibt Betreibern ein fünfjähriges Zeitfenster zur Modernisierung.

Wirtschaftliche Kennzahlen: MW-Potenzial pro Planungsregion

Region Inst. Leistung (MW) Ø Alter (Jahre) Regionalstrategie 2026
Westmecklenburg ~1.100 14–16 Integration bestehender Parks in VR Wind
Region Rostock ~950 12–15 Fokus auf Großflächen und Häfen
Vorpommern ~1.200 15–18 Priorität Aktualisierung RREP
Mecklenb. Seenplatte ~1.250 13–16 Einzelfallprüfung Vogelschutzgebiete

🤝 Bürgerbeteiligung und finanzielle Abgaben (BüGembeteilG M-V)

Ein Grundpfeiler der Windenergieentwicklung in MV ist das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz (BüGembeteilG M-V), dessen Revision 2026 wesentliche Änderungen der Betreiberpflichten bringt. Windprojektentwickler müssen Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern obligatorisch eine Beteiligung anbieten.

💶

Obligatorische Zahlungen an Gemeinden

0,2 bis 0,8 Cent pro erzeugter und ins Netz eingespeister kWh – direkte Zahlung an betroffene Kommunen.

📊

Eigenkapitalbeteiligung

Angebot zum Erwerb von Projektanteilen für Anwohner (mindestens 20 % des Aktienkapitals).

🏦

Sparprodukte für Anwohner (LEKA)

Finanzprodukte mit Vorzugszinsen, verwaltet von der Staatlichen Agentur für Energie und Klimaschutz (LEKA).

🚫 Ausschlusskriterien & Restriktionszonen (Sperrgebiete)

🦅 Artenschutz

Vogelschutzgebiete und Brutgebiete des Schreiadlers – aktivieren gemäß Erlass 2023 spezifische Ausschlussgebiete.

🛡️ Militärische Restriktionen

5 km-Schutzradius um Bundeswehr-Radar und Wetterradaranlagen (DWD).

🌿 Schutz von Mooren

Tiefmoore über 5 Hektar und Trinkwasserschutzgebiete (Kategorien I und II).

🏛️ Denkmalschutz

Schutzkriterien für Denkmäler und Kulturlandschaften, verfeinert nach dem technischen Bericht vom Januar 2025 über visuelle Auswirkungen auf historische Denkmäler.

🏁 Fazit und Ausblick für Projektentwickler in Mecklenburg-Vorpommern

MV hat die Phase der Rechtsunsicherheit, die durch gerichtliche Aufhebungen des letzten Jahrzehnts verursacht wurde, weitgehend überwunden. Die Konvergenz des Bundes-WindBG mit den aktualisierten regionalen RREPs schafft einen Rahmen von „Sicherheitszonen", in denen die Vorrechte gemäß § 35 BauGB gewährleistet sind.

🎯 Standort-Priorisierung

Identifizierung von Standorten innerhalb der neuen VR Wind, die zudem min. 1.000 m von Wohngebieten entfernt liegen – reduziert Abhängigkeit von kommunalen Vetos.

🔌 WFS-Nutzung

Nutzung der LUNG WFS-Endpunkte ist unerlässlich, um militärische und ökologische „Widerstandszonen" vor der Standortakquise auszuschließen.

⏱️ Repowering-Fenster 2030

Das Repowering-Potenzial außerhalb der VR-Zonen ist lukrativ, zeitlich aber befristet (2030). Realisierbarkeit hängt von BüGembeteilG-Verhandlungen ab.

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