Technische Analyse und geografisches Kataster der Windenergie-Vorranggebiete in Mecklenburg-Vorpommern:
Statusbericht für den Zweijahreszeitraum 2025/2026. Interaktiver WMS-Viewer, GDI-MV Datensätze,
rechtliche Rahmenbedingungen und Repowering-Strategie.
🌬️ WindBG 2026🗺️ GDI-MV WMS/WFS⚡ Repowering bis 2030🔄 Update:
March 2026
Einführung: Das WindBG und Mecklenburg-Vorpommerns 2,1 %-Flächenziel
Die Energielandschaft Mecklenburg-Vorpommerns (MV) hat sich mit dem Inkrafttreten des
Windenergie-Gebietsgesetzes (WindBG) auf Bundesebene und dessen technischer Umsetzung durch
das Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) und die regionalen Programme (RREP) grundlegend gewandelt.
Die Landesregierung hat das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 festgelegt, mit dem
Zwischenziel, den Bedarf an Strom, Wärme und Transport bis 2035 vollständig aus erneuerbaren Energien
zu decken.
Das WindBG sieht vor, dass bis Ende 2027 1,4 % und bis Ende 2032 2,1 %
der Landesfläche für Windenergie vorgesehen sind (ca. 32.400 bzw. 48.600 Hektar). Die Onshore-Windenergie
erweist sich als treibende Kraft, die eine beispiellose Raumplanung erfordert, welche Rechtssicherheit
von Investitionen sowie die Vereinbarkeit mit Umweltschutz gewährleistet.
Offizieller Live-Viewer basierend auf den amtlichen GDI-MV-Datensätzen des
Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG MV). Zeigt bestehende
Windkraftanlagen (Layer t5_wea),
Vorranggebiete (mv_vorg_wind)
und Anlagenattribute in Echtzeit.
Aktueller Status der Regionalplanung 2026 nach Planungsverbänden
Die Windenergieplanung in MV ist durch vier regionale Planungsverbände strukturiert, die dem
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit unterstehen.
Im Winter 2025/2026 ratifizierte Westmecklenburg die Teilaktualisierung per Landesverordnung.
Die 44 Prioritätsgebiete wurden nach technischer Optimierungshierarchie ausgewählt,
die Netzeffizienz und industrielle Nähe priorisiert.
Fokus auf industrielle Eigenversorgung und
Netzeffizienz
Gebiete im Umkreis von 10 km um strategische Industriezentren wurden zusammengelegt,
um industriellen Eigenverbrauch zu fördern und Energietransportkosten zu senken.
Planungsverband Region Rostock
Das ambitionierte 2,1 % Flächenziel bis Ende 2026
Rostock verfolgt einen ambitionierten Ansatz und strebt die vollständige Umsetzung des
Ziels von 2,1 % der regionalen Fläche (ca. 7.600 Hektar) an.
Konfliktpotenzial: Küstengemeinden und
Zivilluftfahrt
Die Integration der Rostocker Hafenerweiterungsgebiete und der Schutz touristischer
Sichtachsen bleiben die Hauptstreitpunkte im Interessenausgleich.
Planungsverband Vorpommern
Öffentliche Beteiligungsphase (April – Mai 2026)
Der 2. Entwurf wurde im Januar 2026 veröffentlicht. Die öffentliche Konsultationsphase
läuft vom 1. April bis zum 27. Mai 2026.
Anpassungen in den Gebieten Peenetal &
Jarmen-Tutow
Derzeit operiert die Region auf Grundlage der 2. Änderung des RREP VP 2010 (Oktober 2023),
die lediglich 0,76 % der Regionsfläche abdeckt. Der neue Entwurf zielt auf Verdreifachung.
Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte
Management von über 1.000 technischen
Stellungnahmen
Der Entwurf (VV 3/23) umfasst 56 Vorranggebiete mit 8.478 Hektar (1,54 % der Landesfläche),
was das Zwischenziel 2027 übertrifft.
Der Wandel erfordert eine Neubewertung von Gebieten, die zuvor als nicht realisierbar galten,
nun aber zur Erreichung des Flächenziels notwendig sind.
🔧 Technische GIS-Daten & WMS/WFS Endpunkte für Ingenieure
Die Geodateninfrastruktur Mecklenburg-Vorpommerns (GDI-MV) bietet über das GAIA-MV-Portal und das
Umweltkartenportal des LUNG zentralen Zugriff auf offizielle Geoinformationen.
Für die Projektentwicklung sind folgende OGC-Server maßgeblich:
Das native KRS für die staatliche Verwaltung ist EPSG:5650 (ETRS89 / Gauß-Krüger-Zone 4).
Webdienste unterstützen On-the-fly-Reprojektionen auf EPSG:25833 (UTM 33N, europäischer
Standard)
und EPSG:4326 für Web-Anwendungen.
⚖️ Rechtliche Rahmenbedingungen: Die „Lex-Wind" in MV
Mindestabstände nach der NBauO-Novelle 2026
MV hat seine Abstandsregelungen über die Öffnungsklausel des § 249 Abs. 9 BauGB implementiert
(AG-BauGB M-V). Diese Abstände gelten als Ausschlusskriterien in der Raumplanung und als
Genehmigungsvoraussetzungen in der Projektphase:
Abstand
Schutzbereich
Rechtsgrundlage
1.000 m
Geschlossene Wohngebiete & Flächen gem. §§ 30, 34 BauGB mit
Wohn-, Erholungs-, Tourismus- oder Gesundheitsfunktion
AG-BauGB M-V § 249 Abs. 9
800 m
Einzelhäuser und Streusiedlungen außerhalb des Stadtgebiets
AG-BauGB M-V § 249 Abs. 9
Sonderregelungen für das Repowering (Art. 249 Abs. 3 BauGB)
Die 2H-Abstandsregel für modernisierte Anlagen
Die neue Turbine darf maximal das Zweifache der Gesamthöhe (2H) der neuen
Anlage vom ursprünglichen Standort entfernt sein. Dies erlaubt optimierte Positionierung
bei Repowering-Projekten.
Kommunale Zustimmung als Faktor für Privilegierung
Unterschreitet eine neue Turbine die 1.000-Meter-Grenze, muss die Gemeinde
durch einen Gemeinderatsbeschluss ausdrücklich zustimmen.
Ohne Zustimmung verliert das Projekt den privilegierten Status nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB.
📈 Investment-Potenzial: Repowering-Strategie bis 2030
Mit mehr als 1.800 installierten Onshore-WEA und einer kumulierten Leistung von
über 4,5 GW (Stand Juni 2025) verfügt MV über einen der ausgereiftesten Windparks
Deutschlands. Ein Großteil befindet sich in Gebieten, die in den neuen Regionalplänen 2026
nicht als Priorität ausgewiesen wurden.
Rechtsstatus von Altstandorten außerhalb der VR-Zonen
Gemäß § 249 Abs. 3 BauGB genießen Repowering-Projekte an bestehenden
Standorten bis zum 31. Dezember 2030 Priorität, auch wenn sich der Standort
außerhalb eines Vorranggebiets (VR Wind) befindet. Dies gibt Betreibern ein
fünfjähriges Zeitfenster zur Modernisierung.
Wirtschaftliche Kennzahlen: MW-Potenzial pro Planungsregion
Region
Inst. Leistung (MW)
Ø Alter (Jahre)
Regionalstrategie 2026
Westmecklenburg
~1.100
14–16
Integration bestehender Parks in VR Wind
Region Rostock
~950
12–15
Fokus auf Großflächen und Häfen
Vorpommern
~1.200
15–18
Priorität Aktualisierung RREP
Mecklenb. Seenplatte
~1.250
13–16
Einzelfallprüfung Vogelschutzgebiete
🤝 Bürgerbeteiligung und finanzielle Abgaben (BüGembeteilG M-V)
Ein Grundpfeiler der Windenergieentwicklung in MV ist das
Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz (BüGembeteilG M-V),
dessen Revision 2026 wesentliche Änderungen der Betreiberpflichten bringt.
Windprojektentwickler müssen Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern
obligatorisch eine Beteiligung anbieten.
💶
Obligatorische Zahlungen an Gemeinden
0,2 bis 0,8 Cent pro erzeugter und ins Netz
eingespeister kWh – direkte Zahlung an betroffene Kommunen.
📊
Eigenkapitalbeteiligung
Angebot zum Erwerb von Projektanteilen für
Anwohner (mindestens 20 % des Aktienkapitals).
🏦
Sparprodukte für Anwohner (LEKA)
Finanzprodukte mit Vorzugszinsen, verwaltet
von der Staatlichen Agentur für Energie und Klimaschutz (LEKA).
Vogelschutzgebiete und Brutgebiete des Schreiadlers –
aktivieren gemäß Erlass 2023 spezifische Ausschlussgebiete.
🛡️ Militärische Restriktionen
5 km-Schutzradius um Bundeswehr-Radar und
Wetterradaranlagen (DWD).
🌿 Schutz von Mooren
Tiefmoore über 5 Hektar und
Trinkwasserschutzgebiete (Kategorien I und II).
🏛️ Denkmalschutz
Schutzkriterien für Denkmäler und Kulturlandschaften,
verfeinert nach dem technischen Bericht vom Januar 2025 über visuelle Auswirkungen auf
historische Denkmäler.
🏁 Fazit und Ausblick für Projektentwickler in Mecklenburg-Vorpommern
MV hat die Phase der Rechtsunsicherheit, die durch gerichtliche Aufhebungen des letzten Jahrzehnts
verursacht wurde, weitgehend überwunden. Die Konvergenz des Bundes-WindBG mit den aktualisierten regionalen
RREPs schafft einen Rahmen von „Sicherheitszonen", in denen die Vorrechte
gemäß § 35 BauGB gewährleistet sind.
🎯 Standort-Priorisierung
Identifizierung von Standorten
innerhalb der neuen VR Wind, die zudem min. 1.000 m von Wohngebieten entfernt liegen –
reduziert Abhängigkeit von kommunalen Vetos.
🔌 WFS-Nutzung
Nutzung der LUNG WFS-Endpunkte
ist unerlässlich, um militärische und ökologische
„Widerstandszonen" vor der Standortakquise auszuschließen.
⏱️ Repowering-Fenster 2030
Das Repowering-Potenzial außerhalb
der VR-Zonen ist lukrativ, zeitlich aber befristet (2030). Realisierbarkeit
hängt von BüGembeteilG-Verhandlungen ab.
Interaktive Karte der Windeignungsgebiete Mecklenburg-Vorpommern 2026. WMS/WFS-Endpunkte (LUNG), Regionalplanung, Abstandsregeln, Repowering-Strategie und Investment-Tipps für Projektentwickler.
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